Luftdichtheit

Eine Luftdichte Gebäudehülle aus Porenbeton spart Heizkosten und verhindert Feuchteschäden

Die seit dem 1.10.2009 geltende Energieeinsparverordnung fordert, dass Neubauten luftdicht auszuführen sind.

 

§ 6: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen ist.“

 

Gründe für Luftdichtheit

 

  • Verringerung der Energieverluste
  • Vermeidung von Tauwasser in der Konstruktion
  • Sicherstellung der Funktion der Lüftingsanlage

 

Wird die Dichtheit des Gebäudes durch eine Messung entsprechend DIN EN 13829: 2001-02 nachgewiesen, geht dies mit einem Bonus in den Wärmeschutznachweis ein.

Bei der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 darf der gemessene Wert verwendet werden. Falls keine Messung durchgeführt wird, sind Standardwerte aus DIN 18599-2, Tabelle 4 einzusetzen.

Tabelle 4 - n50-Bemessungswerte nach DIN V 18599-2 (Standardwerte für ungeprüfte Gebäude)

n50-Bemessungswerte nach DIN V 18599-2 (Standardwerte für ungeprüfte Gebäude); Kategorien zur pauschalen Einschätzung der Gebäudedichtheit;

Die Anschlüsse zwischen Bauteilen aus Porenbeton sind sehr viel einfacher luftdicht herzustellen als bei Leichtkonstruktionen.

 

Spezielle Maßnahmen wie der Einbau von Folien sind nicht notwendig. Bereits mit dem Standard-System von HEBEL wird ein Gebäude rundum luftdicht.

 

So wurde bei einem Blower-Door Test bei einer Einfeld-Sporthalle in Bergisch Gladbach ein n50 Wert von 0,18 h-1 erreicht.

Video Blower Door Test

 

HEBEL Infoblatt

 

Hebel Handbuch Wirtschaftsbau