Mittlerer U-Wert
Neu bei der EnEV 2009 ist, dass der Transmissionswärmeverlust nicht mehr über den Transmissionswärmetransferkoeffizienten begrenzt wird, sondern über gemittelte U-Werte ganzer Baugruppen.
Einzelne Bauteile wie Wand, Dach, Fenster, etc werden je nach Eigenschaften zu Gruppen zusammengefasst:
- Opake (nicht lichtdurchlässige) Außenbauteile
- Transparente Außenbauteile
- Vorhangfassaden
- Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln
Für die Baugruppen wurden Maximalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten festgelegt. Dieser bezieht sich immer auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile.
Maximale mittlere U-Werte nach EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2
Maximale mittlere U-Werte nach EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2
Entsprechend dem Flächenanteil ist der mittlere U-Wert für jede dieser vier Bauteilgruppen zu ermitteln und ein Höchstwert einzuhalten.
Der Mindest-Wärmeschutz nach DIN 4108-2 für einzelne Bauteile ist nach wie vor einzuhalten.
Der zulässige Höchstwert gilt dann für die jeweilige Bauteilgruppe als ganzes, es wird nicht in Wand, Dach, Bodenplatte etc. unterschieden.
Für Zonen mit verschiedenen Raum-Solltemperaturen wird die Berechnung getrennt durchgeführt. Die erlaubten Höchstwerte sind von der Nutzung und damit von der
Raum-Solltemperatur abhängig.
Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume oder gegen Erdreich werden mit dem Faktor 0,5 gewichtet. Bei an das Erdreich grenzenden Bodenplatten muss der U-Wert von Flächen, die mehr als fünf Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind, nicht berücksichtigt werden. Der U-Wert für diesen Randstreifen wird mit einem Korrekturfaktor von 0,5 auf die ganze Bauteilfläche angewendet.
Weiterführende Erläuterungen finden Sie im Kapitel 5 des HEBEL Handbuch für den Wirtschaftsbau.
Beispielrechnung für den mittleren U-Wert.

